Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Original Landreisen AG (OLAG) bietet Erlebnisse zur Direktbuchung als Dienstleistung und als Gutscheine (Wahlgutscheine und Wertgutscheine) an. Darüber hinaus bietet OLAG weitere Produkte, wie z.B. Geschenkverpackungen oder Zusatzleistungen als Dienstleistungen an.

Buchen Sie Erlebnisse oder Erwerben Sie Erlebnisgutscheine auf dieser Website in Anspruch, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

2. Produkte von Original Landreisen

Produkte der OLAG sind Erlebnis-Tickets und Erlebnis-Gutscheine sowie die weiteren Produkte der OLAG.

Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezifischen Termin lautendes Ticket. Die Tickets sind grundsätzlich übertragbar.

Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei der OLAG in Anspruch zu nehmen.

Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Erlebnis-Tickets einzusetzen.

3. Leistungsbeschreibung

OLAG bietet eine Vielzahl von Erlebnissen an und präsentiert diese in den Angebotsbeschreibungen auf der Website. Die Leistung von OLAG besteht in dem Verkauf der Erlebnis-Tickets und der Erlebnis-Gutscheine, der weiteren Produkte und Zusatzleistungen sowie der Vermittlung von Erlebnissen.

4.   Abschluss des Vertrages, Verpflichtungen des Kunden

4.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der OLAG sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen von OLAG für die jeweiligen Angebote.
b) Mittler und Buchungsstellen, sind von der OLAG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die Ausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen der OLAG hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Tourismusprospekten und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der OLAG herausgegeben werden, sind für die OLAG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunde zum Inhalt der Leistungspflicht der OLAG gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Kaufbestätigung von OLAG vom Inhalt des Kaufs ab, so liegt ein neues Angebot von OLAG vor, an das OLAG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit OLAG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist an OLAG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
4.2. Für den Kauf, der mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit dem Kauf bietet der Kunde OLAG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An den Kauf ist der Kunde 10 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Kaufbestätigung (Annahmeerklärung) durch OLAG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird OLAG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Bestätigung übermitteln.
4.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Anmeldung in der entsprechenden Anwendung von OLAG erläutert.
b) Dem Kunde steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Anmeldeformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung des Kaufes angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von OLAG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig kaufen“ bietet der Kunde OLAG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist den Kunden 10 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung des Kaufes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig kaufen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Angaben. OLAG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bestätigung von OLAG beim Kunde zu Stande.
i) Erfolgt die Anmeldebestätigung sofort nach Vornahme der Anmeldung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig kaufen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Bestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Kaufbestätigung angeboten wird. 
4.4. OLAG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Verträgen dieser Art nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5 ). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Leistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

5. Bezahlung

Beim Kauf eines Erlebnis-Tickets oder eines Erlebnis-Gutscheins bei der OLAG ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Mit Zugang der Rechnung ist der gesamte Preis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, fällig. Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang auf einem Konto der OLAG.

Die Zahlungen sind für OLAG grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für aus dem Ausland veranlasste Zahlungen.

6. Rücktritt durch den Kunden beim Kauf von Erlebnis-Tickets

6.1. Der Kunde kann beim Kauf eines Erlebnis-Tickets jederzeit vor dem verbindlichen Termin des Erlebnisses von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber OLAG unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor dem Termin zurück oder tritt er die Teilnahme nicht an, so verliert OLAG den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann OLAG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von OLAG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Erlebnisses oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von OLAG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3. OLAG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Termin sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) bis zum 31. Tag vor dem Termin 20 % des Preises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor dem Termin 30 % des Preises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor dem Termin 40 % des Preises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor dem Termin 60 % des Preises
e) ab dem 2. Tag vor dem Termin und bei Nichterscheinen 100% des Preises
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OLAG nachzuweisen, dass OLAG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von OLAG geforderte Entschädigungspauschale.
6.5. OLAG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit OLAG nachweist, dass OLAG wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist OLAG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Ist OLAG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Preises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6.7. OLAG behält sich vor bei Nachmeldungen von z. B. Vegetarischem Essen, Diäten, Hund u. ä. können ein Service-Entgelt in Höhe von € 25,- zu berechnen
6.8. Der Abschluss einer Stornoabsicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7. Rücktritt durch den Kunden beim Kauf von Erlebnis-Gutscheinen 

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag, über den Kauf von Gutscheinen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dies OLAG (Original Landreisen AG, Wiesentalstraße 5, 79115 Freiburg, Tel.: +49 (0) 761 88 79 3110, Fax: +49 (0) 761 88 79 311 88, E-Mail: info@original-landreisen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung  verweigern, bis wir die Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Gutscheine zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Gutscheine unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Gutscheine vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Gutscheine.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Gutscheine nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Gutscheinenicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
Original Landreisen AG
Wiesentalstraße 5
79115 Freiburg

Fax: +49 (0) 761 88 79 311 88
E-Mail: info@original-landreisen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Gutscheine / Waren  _________________ Bestellt am (*) ____________  / erhalten am (*) ________________ .
Name des/der Verbraucher(s) _________________________________  Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

8. Umbuchung / Ersatzperson

8.1 Auf Wunsch nimmt die OLAG, soweit durchführbar bis 3 Tage vor dem Termin eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis 31. Tage vor dem Termin 10% des Preises, ab 30 Tage vor dem Termin 20% des Preises pro Person erhoben. Die Umbuchungsgebühr beträgt Minimum 10 Euro. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins, des Veranstaltungsortes, des Erlebnisses oder die Umwandlung des Erlebnis-Tickets in einen Erlebnis-Gutschein.
8.2 Bis zum Termin kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an OLAG. Diese kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Kunden, ist der Veranstalter berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten von pauschal 10 Euro zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt unbenommen. Für den Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Kunde und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9. Obliegenheiten des Kunden

9.1. Unterlagen: Der Kunde hat OLAG oder seinen Mittler, über den er das Erlebnis gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Unterlagen (z.B. Tickets) nicht innerhalb der von OLAG mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
a) Wird das Erlebnis oder der Gutschein nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
b) Soweit OLAG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von OLAG vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von OLAG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Mängel an OLAG unter der mitgeteilten Kontaktstelle von OLAG zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von OLAG bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Kunde in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Kunde kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Mittler, über den er die Veranstaltung gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von OLAG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde den Vertrag wegen eines Mangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er OLAG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von OLAG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der OLAG zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Die OLAG wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die OLAG zurückerstattet worden sind.

11. Hinweise zum Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Mehr Infoformationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und Ihren Rechten als Betroffener erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche Sie jederzeit unter https://www.original-landreisen.de/Ueber-Uns/Datenschutzerklaerung
abrufen können oder die wir Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung stellen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen oder sonstige Rechte gelten machen wollen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift von OLAG.

12. Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Für Gäste, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der OLAG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die OLAG ausschließlich am Sitz von OLAG verklagen.
12.2. Für Klagen der OLAG gegen Gäste bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der OLAG vereinbart.
12.3. OLAG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OLAG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für OLAG verpflichtend würde, informiert OLAG die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. OLAG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Original Landreisen AG
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Vorstand: Jörg Maier
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